Grosse Unterschiede bei den Pensionskassen
Ein umfassender Vergleich bei den führenden Pensionskassen-Sammelstiftungen zeigt grosse Unterschiede. Die Prämienunterschiede sind nach wie vor gross. Auch bei der Sicherheit und der Höhe der Leistungen unterscheiden sich die Kassen sehr stark. KMU sind gut beraten, ihre Vorsorgelösung regelmässig zu überprüfen.
Auch in diesem Jahr hat das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG den schweizerischen Pensionskassenmarkt untersucht. Nach wie vor gibt es sehr grosse Unterschiede.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende geben jährlich viel Geld aus für die berufliche Vorsorge. Die Beiträge der Pensionskassen beinhalten die Sparbeiträge zur Bildung der Alterskapitalien sowie die Risiko- und Verwaltungsbeiträge. Die Sparbeiträge sind bei allen Pensionskassen gleich hoch und werden den Versicherten direkt dem Alterskapital gutgeschrieben. Anders ist es bei den Risiko- und Verwaltungskosten. Hier sind grosse Unterschiede zu finden. Mit den Risikokosten werden die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen finanziert. Die Verwaltungskosten decken die Aufwendungen für die Verwaltung und Administration der Kassen.Um die Kostendifferenzen zu beziffern, wurden bei den Pensionskassen für mehrere Betriebe Offerten angefragt. In der Tabelle sind die Risiko- und Verwaltungskosten für ein Architekturbüro mit 17 Mitarbeitenden aufgelistet. Meta hat mit rund 16‘000 Franken die kostengünstigste Offerte eingereicht. CoOpera verlangt mit 37‘000 Franken mehr als doppelt so viel für die gleichen versicherten Leistungen. Die meisten Kassen verlangen zwischen 23‘000 und 27‘000 Franken. Bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherern hat Helvetia die Nase als kostengünstigste Kasse vor. Die nachweislich an die Betriebe zurück vergüteten Risikokostenüberschüsse der letzten Jahre wurden im Vergleich berücksichtigt. Für Neuanschlüsse haben die Pensionskassen die Risiko- und Verwaltungskosten in den letzten Jahren teilweise massiv reduziert. Nur so konnten die Kassen im Wettbewerb unter den Pensionskassen weiter wachsen. Bestehende Kunden haben von diesen Prämiensenkungen nur teilweise profitieren. Viele Betriebe bezahlen dadurch noch immer die gleich hohen Risiko- und Verwaltungskosten wie vor Jahren. Deshalb lohnt es sich, die Vertragsgrundlagen mit der Pensionskasse regelmässig neu auszuhandeln.
Die Kosten sind für einen KMU ein wichtiger Faktor für die Wahl der Pensionskasse, es sollte jedoch nicht der Einzige sein. So sollte bei der Wahl der zukünftigen Pensionskasse auch immer deren finanzielle Lage analysiert werden. Die meisten unabhängigen Kassen konnten sich weitgehend von den Kurseinbrüchen der Finanzkrise erholen. Einzelne Kassen sind nach wie vor in Unterdeckung. Mit dem tiefsten Deckungsgrad von knapp 82 Prozent befindet sich Meta nach wie vor in einer erheblichen Unterdeckung.
Auch bei den Altersleistungen gibt es sehr grosse Unterschiede. Die Höhe der Altersrente ist hauptsächlich von zwei Faktoren abhängig: der Verzinsung der Altersguthaben während einem Arbeitsleben und dem Rentenumwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung. Der Bundesrat legt jährlich den BVG-Mindestzinssatz fest. Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil der Altersguthaben. Bei der Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben sind die Kassen frei. Viele unabhängige Kasse sowie die meisten Lebensversicherer kennen das Zinssplitting. Sie gewähren auf dem überobligatorischen Guthaben eine andere Verzinsung. Die im Vergleich ausgewiesene Verzinsung der Kassen basiert auf der Faustregel, dass sich das Altersguthaben aus 60 Prozent obligatorischem und 40 Prozent überobligatorischem Kapital zusammensetzt.
In den letzten fünf Jahren hat Profond die Altersguthaben mit durchschnittlich 3.15 Prozent am Höchsten verzinst. Nebst Profond ist es nur Copré gelungen, auf den Altersguthaben eine höhere Verzinsung zu gewähren als die Lebensversicherer. Die meisten anderen Stiftungen haben ihre erwirtschafteten Erträge nicht an die Versicherten ausgezahlt. Sie haben Reserven gebildet. Die höheren Reserven bringen einen höheren Deckungsgrad und damit mehr Sicherheit. Über die letzten fünf Jahre liegen alle Lebensversicherer bei der Verzinsung eng zusammen. Die Lebensversicherer haften mit dem Eigenkapital für die abgegebenen Kapitalgarantien (Vollversicherungsgarantie). Das zwingt diese Kassen, eine äusserst vorsichtige Anlagestrategie einzuschlagen. Eine konservative Anlagestrategie hat sich in den letzten Jahren ausbezahlt, davon konnten die Versicherten mit einer recht guten Verzinsung ihrer Guthaben profitieren.
Profond gewährt nach wie vor einen Umwandlungssatz von 7.2 Prozent. Damit bezahlt sie die höchsten Altersrenten aller Kassen. Viele unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen gewähren auf dem gesamten Altersguthaben einen einheitlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent. Alle Lebensversicherer und einige unabhängige Kassen kennen auch hier das Splitting und wenden den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent lediglich auf dem obligatorischen Guthaben an. Überobligatorische Guthaben werden teilweise zu einem wesentlich tieferen Satz umgewandelt. Das beschert dem Versicherten eine entsprechend tiefere lebenslange Rente.
Einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent können die Kassen aufgrund der steigenden Lebenserwartung nicht mehr kostendeckend finanzieren. Deshalb fallen bei jeder Pensionierung Verrentungsverluste an. Dies bedeutet, dass die Kassen für die Auszahlung der lebenslangen Altersrenten zusätzliche Rückstellungen in Umfang von 7 bis 15 Prozent des Rentenbetrages bilden müssen. Nur so können sie den überhöhten Umwandlungssatz finanzieren. Diese Rückstellung wirken als Subventionen für die Rentner, die schlussendlich von den Aktiven zu bezahlen sind.
Der Umwandlungssatz berechnet sich nebst der durchschnittlichen Lebenserwartung auch mit einer erwarteten Anlagerendite (technischer Zinssatz). Umso höher der technische Zinssatz ist, desto tiefer sind die notwendigen Rückstellungen, da in Zukunft von höheren Erträgen ausgegangen wird. Gemäss einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad einer Pensionskasse um bis zu fünf Prozentpunkte, falls der technische Zinssatz um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird. Deswegen sind bei einem Vergleich der Deckungsgrade immer auch die zu Grunde liegenden technischen Grundlagen zu berücksichtigen.